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Handbuch Personal
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Handbuch Personal
von: Martina Boden
mi Wirtschaftsbuch, 2005
 
Format: PDF, PDF
geeignet für: PC, MAC, Laptop Online-Lesen

ISBN: 9783868800821

Preis*:      79,90  

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Leseprobe

8 Personalentwicklung (S. 396-397)

8.1 Betriebliche Berufsausbildung

Das duale Ausbildungssystem der Bundesrepublik Deutschland verknüpft theoretische und praktische Ausbildung miteinander. Abgangsschüler allgemein bildender Schulen schließen dazu einen Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb. Der Betrieb ist dann für den praktischen und die Berufsschule für den theoretischen Teil der Ausbildung verantwortlich. Für den Betrieb ist die Berufsausbildung der erste Schritt der Personalentwicklung. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Ausbildern und Personalentwicklern werden schon frühzeitig Entwicklungspotenziale von zukünftigen Mitarbeitern entdeckt.

Die Berufsausbildung soll und kann der Beginn eines kontinuierlichen, lebenslangen Weiterbildungsprozesses sein. Die Rahmenbedingungen der beruflichen Ausbildung haben sich in den vergangenen 20 Jahren verändert: Der Schwerpunkt der Auszubildenden lag früher bei den Hauptschülern (1983: 40 Prozent bei 8 Prozent Abiturienten). Der Anteil der Abiturienten hat sich seither verdoppelt und der Anteil der Hauptschüler ist stark zurückgegangen. Außerdem: Die Auszubildenden sind nicht zuletzt auf Grund dieser Entwicklung heute durchschnittlich älter. In den siebziger Jahren lag das Durchschnittsalter bei 16 Jahren, heute sind 75 Prozent der Auszubildenden volljährig.

Die rasante technische Entwicklung führte zeitweilig zur Überfrachtung der Berufsbilder mit Lerninhalten. Ein Problem für die ausbildenden Betriebe, das durch die Schaffung neuer, spezialisierter Ausbildungsberufe und Tätigkeitsfelder aufgefangen wurde. Ebenso hat sich die Arbeitsorganisation verändert (zum Beispiel flexible Arbeitszeiten und Projektarbeit). Eine Schwierigkeit für die Betriebe bedeutet auch die abnehmende Qualifikation vieler Auszubildenden.

Ziel der beruflichen Ausbildung muss es heute unter anderem sein, eigenverantwortliches Lernen zu fördern, damit die Absolventen beruflicher Ausbildung später am Arbeitsmarkt bestehen können. Voraussetzungen zum Ausbilden Der Ausbildende (in der Regel der Ausbildungsbetrieb) ist der Vertragspartner des Auszubildenden, vertreten durch die Geschäftsführung, den Personal- oder Ausbildungsleiter. Der Ausbildende delegiert häufig die Ausbildung an den „Ausbilder".

Der Ausbilder ist die Person, die den Auszubildenden direkt anleitet, fördert und unterweist. Hierfür muss die fachliche und persönliche Eignung vorliegen. Fachliche und persönliche Eignung der Ausbildenden Das Berufsbildungsgesetz regelt die Eignung nach dem Ausschlussprinzip: Persönlich nicht geeignet ist, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder, wer gegen dieses Gesetz verstoßen hat. Fachlich nicht geeignet sind Personen, die die erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten oder die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nicht besitzen.

Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse sind in § 3 der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) festgelegt und müssen durch eine Prüfung nachgewiesen werden. (Diese Verordnung ist nach Beschluss der Bundesregierung vom Mai 2003 bis zum 1. August 2008 ausgesetzt). Der Ausbilder übernimmt nach innen folgende Aufgaben:
• Ausbildung planen und durchführen,
• Ausbildungsinhalte didaktisch und methodisch aufbereiten,
• Arbeitssicherheit und –hygiene gewährleisten,
• Ausbildungserfolg überprüfen,
• den Auszubildenden Lehrinhalte vermitteln,
• die Auszubildenden beurteilen,
• die Auszubildenden erziehen,
• gegebenenfalls Kontakt zum Meister in den Fachabteilungen halten,
• Kontakt zum Ausbildungsbeauftragten halten.

Nach außen kontaktiert beziehungsweise führt der Ausbildende regelmäßige Gespräche mit:
• der zuständigen Stelle,
• berufsständischen Organisationen und Fachverbänden,
• der Arbeitsagentur,
• überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen,
• der Berufsschule,
• dem Elternhaus des Auszubildenden.



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